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   OLG Koblenz, 07.10.1982 - 1 Ss 412/82   

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https://dejure.org/1982,2890
OLG Koblenz, 07.10.1982 - 1 Ss 412/82 (https://dejure.org/1982,2890)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.10.1982 - 1 Ss 412/82 (https://dejure.org/1982,2890)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Oktober 1982 - 1 Ss 412/82 (https://dejure.org/1982,2890)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholen; Überholvorgang; Entziehung; Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1, § 69

Papierfundstellen

  • VRS 64, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97

    Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz,

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).

    Auch hätte sich das Amtsgericht im Hinblick auf das Vorliegen eigensüchtiger Motive näher mit der Einlassung des Angeklagten auseinandersetzen müssen, er habe das Beschleunigungsvermögen seines Fahrzeugs falsch eingeschätzt, wobei allerdings allein die Hoffnung, trotz des verkehrswidrigen Verhaltens werde nichts passieren, den Vorwurf der Rücksichtslosigkeit regelmäßig nicht ausschließen wird (Schönke/Schröder/Cramer, a.a.O., Rdnr. 31; OLG Köln, VRS 48, 205, 206; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126).

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02

    Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
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